Gaszähler

Den Gaszähler finden Sie in der Regel im Eingangs- bzw. Flurbereich der Wohnung oder im Keller. In Mehrfamilienhäusern sind die Gaszähler auch manchmal im Etagenflur verbaut. Sollten Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, kann es sein, dass der Gaszähler nicht frei zugänglich ist. Sollten Sie den Zähler nicht finden, kann Ihnen Ihr Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister sicher weiterhelfen.
Im Allgemeinen gibt es zwei Typen von Gaszählern, mechanische und elektronische Zähler. Bei den mechanischen Gaszählern gibt es eine Vielzahl an Bauarten wie etwa Balgengaszähler, Drehkolbengaszähler oder Turbinenradzähler. Der digitale Zähler (auch intelligenter Zähler) ist ein Zähler, der neben dem tatsächlichen Energieverbrauch auch oft die tatsächliche Nutzungszeit aufzeichnen kann und modellabhängig Energieverbrauchsdaten auch automatisch an den Messstellenbetreiber überträgt. Die vom Gaszähler erfasste Einheit ist der Kubikmeter im Betriebszustand, der zur Abrechnung in Normkubikmeter umgerechnet wird.
Ihre Gaszählernummer finden Sie auf Ihrer Gasrechnung, in Ihrem Gasliefervertrag und auf dem Gaszähler. Wenn Ihr Gaszähler in letzter Zeit gewechselt wurde, ist die Zählernummer in der Gasrechnung oder im Gasliefervertrag möglicherweise nicht mehr aktuell. Dann müssen Sie im Zweifelsfall auf dem Zähler nachsehen. Jeder Gaszähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Die Zählernummer Ihres Gaszählers finden Sie oft in der Nähe eines Barcodes. Sie befindet sich meistens im unteren Bereich des Zählers (blaue Umrandung).
An Ihrem Gaszähler finden Sie ein Rollen-Zählwerk (bei mechanischen Zählern) oder eine Digitalanzeige (bei digitalen Zählern), die den aktuellen Gaszählerstand anzeigen. Bitte lesen Sie die Zahlen nur bis zur Kommastelle ab, der hinter dem Komma sich befindende, oft rot umrandete, Bereich ist für die Ablesung nicht relevant.
Einmal im Jahr werden von einem Außendienstmitarbeiter Ihres örtlichen Netzbetreibers die Gaszähler abgelesen oder Sie werden von uns aufgefordert, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Wenn keine Ablesung Ihrerseits möglich ist , schätzt der Netzbetreiber aufgrund Ihres Verbrauchs in der Vergangenheit den Zählerstand zum angegebenen Termin. Da eine Schätzung immer Ungenauigkeiten birgt, empfehlen wir, den Zähler selbst abzulesen. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie nur bezahlen, was Sie tatsächlich verbrauchen.
Einmal im Jahr werden von einem Außendienstmitarbeiter (z.B. Ihres örtlichen Netzbetreibers) die Gaszähler abgelesen oder Sie werden von uns aufgefordert, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Wenn Sie die Mitarbeiter z.B. auf Grund von Urlaub o.ä. nicht ins Haus lassen können, bitten wir Sie, Ihren Gaszähler selbst abzulesen. Auch bei einem Umzug in eine neue Wohnung sollten Sie den Zählerstand zum Einzug (Anfangszählerstand) am Tag der Schlüsselübergabe ablesen. Bei einem Auszug sollten Sie den Zählerstand (Endzählerstand) ebenfalls am Tag der Schlüsselübergabe ablesen.
In der Regel ist der Netzbetreiber der Besitzer des Gaszählers. Der Zähler bleibt daher auch bei einem Umzug an Ort und Stelle.
Bei der Belieferung mit Gas entstehen Kosten etwa durch den Gaserwerb, die Wartung der Leitungen und für die Verwaltung. Gaszähler dienen der exakten Erfassung Ihres Gasverbrauchs und garantieren, dass Sie nur die Gasmenge bezahlen, die Sie auch tatsächlich verbraucht haben. Um eine exakte Messung des Gasverbrauchs zu gewährleisten, müssen die Gaszähler daher geeicht sein. Da es aber kein absolut fehlerfreies Gerät gibt, sind im Eichgesetz Fehlertoleranzen von 4% festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Daher müssen Gaszähler alle acht Jahre ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür sind in Ihrem Grundpreis bereits enthalten.