Fragen und Antworten zum Thema SEPA
Fragen und Antworten zum Thema SEPA
Was ist SEPA?
Seit 2008 werden Überweisungen innerhalb Deutschlands sowie in 28 andere EU-Staaten, dazu auf Island, in Liechtenstein, Norwegen, Monaco, der Schweiz und in San Marino einheitlich mit dem SEPA-Zahlungsverkehr geregelt. Die Bezeichnung SEPA steht für „Single Euro Payments Area“, was „einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum“ bedeutet. Durch SEPA soll der Zahlungsverkehr im Inland und bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der Euroländer vereinfacht werden.
Welche Vorteile bietet SEPA?
Bisher existierten im bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb der europäischen Union 28 verschiedene Zahlsysteme. Diese fallen nun alle weg. Der Binnenmarktverkehr wird hierdurch effizienter und euorpaweit einheitlich. Neu ist, dass Verbraucher/innen den Lastschrifteinzug auf einen bestimmten Betrag begrenzen können und die von einem Empfänger eingezogenen Lastschriften alle geblockt werden können. Für Unternehmen bietet SEPA auch große Vorteile. Unabhängig vom Unternehmenssitz können sich diese innerhalb der EU ein günstiges Kreditinstitut auswählen und dadurch ihre bargeldlosen Zahlungen sowie die Kontoführung einheitlich steuern.
Ab wann muss ich auf SEPA umsteigen?
Nach der EU-Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) ist der 1. Februar 2014 als Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften im europäischen Wirtschaftsraum festgelegt. Jedoch gibt es bis zum 01. Februar 2016 zwei Übergangsbestimmungen, die eine Umstellung in Deutschland erleichtern. Hiernach dürfen bis zum Stichtag Verbraucher/innen weiterhin ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl verwenden und im Einzelhandel das Elektronische Lastschriftverfahren weiternutzen. Zugegeben, die neuen "Kontonummern" und "Bankleitzahlen" sind deutlich länger als die alten. Nutzen Sie doch einfach und bequem unser Lastschrifteinzugsverfahren. Falls Sie schon hieran teilnehmen, erfolgt eine Umstellung auf das SEPA-Zahlverfahren automatisch.
Was ist IBAN und BIC?
Auf den neuen Überweisungsvordrucken wird neben dem Zahlungsempfänger und Betrag auch IBAN und BIC abgefragt. Diese sind nun anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl auf dem Überweisungsbeleg aufgeführt.
IBAN steht für „International Bank Account Number“, was „internationale Bankkontonummer“ bedeutet. Sie ist also eine internationale Kontonummer. Sie ersetzt die bisherige Kontonummer. Die IBAN besteht aus einem internationalen und einer national festgelegten Komponente. Im vorderen Bereich befindet sich der internationale Teil, bestehend aus Länderkennzeichnung (z.B. DE für Deutschland) und einer 2 stelligen Prüfziffer. Diese Ziffer soll Falschüberweisungen durch Zahlendreher verhindern. Danach folgt der nationale Teil, die für Deutschland die Bankleitzahl und Kontonummer enthält. Die IBAN kann je nach Land unterschiedlich lang ausfallen. BIC steht für „Business Identifier Code“ und ist 8 oder 11 stellig. Dieser ist international standardisiert und vergleichbar mit einer Bankleitzahl in Deutschland. Oftmals wird der BIC auch als SWIFT-Code bezeichnet. Mit dem BIC können Kreditinstitute weltweit eindeutig identifiziert werden. Hierbei ergeben die ersten vier Stellen die Bankbezeichnung. Danach folgt ein zweistelliger Ländercode (z.B. DE für Deutschland). Die nächsten zwei Stellen sind Orts- oder Regionalangaben (z.B. FF für Frankfurt). Die letzten Stellen codieren die Filialbezeichnung.
Wo finde ich die IBAN und BIC?
Die Bankverbindung unseres Stadtwerks ist:
IBAN: DE80 5935 0110 0024 0289 79
BIC: KRSADE55XXX
Kreditinstitut: Kreisparkasse Saarlouis
IBAN und BIC Ihrer eigenen Bankverbindung finden Sie in der Regel auf Ihren Kontoauszügen oder im Online-Banking (z.B. „Meine Daten“, „Kontodetails“ – oder ähnlich). Zudem sind neu ausgestellte Kredit- und EC Karten mittlerweile auch mit IBAN und BIC versehen. Wenn Sie einen Geldbetrag per SEPA-Überweisung auf ein anderes Zahlungskonto/Girokonto tätigen möchten, also beispielsweise eine Rechnung begleichen wollen, entnehmen Sie die erforderlichen Angaben zur Kontoverbindung (IBAN und BIC) aus den Geschäftspapieren Ihres Vertragspartners bzw. Zahlungsempfängers (Rechnung oder Briefkopf).
Aus Einzugsermächtigung wird SEPA-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat entspricht der früheren Einzugsermächtigung. Es ist die rechtliche Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Sie beinhaltet zum einen die Zustimmung des Zahlers zum Einzug per SEPA-Lastschrift an den Empfänger, wie auch den Auftrag an das eigene Kreditinstitut zur Einlösung der Zahlung.
Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?
Zur Nutzung von Lastschriften nach dem SEPA-Lastschriftverfahren benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer, auch bekannt als „Creditor-Identifier“ oder „Gläubiger-ID“. Es handelt sich hierbei um eine eindeutige, kontounabhängige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.

